Was bei Verstößen droht
Zu schnell an der Schulbushaltestelle vorbei: Das kann teuer werden

12.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:46 Uhr

Das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist laut Polizei der einzige Fall, in dem die Aussage eines Polizisten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. −Symbolbild: dpa

Mit dem Auto zu schnell an einer Schulbushaltestelle vorbei gefahren - das kann richtig teuer werden. Die Polizei Vilsbiburg (Landkreis Landshut) erklärt, was gilt und welche Strafen bei Verstößen drohen können.



Der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, weist darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise viel zu schnell unterwegs sind. „Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlagen stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf“, so Strobl in einer Pressemitteilung der Polizei Vilsbiburg.

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Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es nach Angaben der Polizei bereits 115 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn ein Autofahrer dort mit 34 Stundenkilometern ertappt wird. 600 Euro, zwei Punkte, und zwei Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 74 Stundenkilometern und mehr an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage - auch auf der Gegenfahrbahn - vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 700 Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten.

Aussage der Polizei vor Gericht nicht anfechtbar

Das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist laut Polizei der einzige Fall, in dem die Aussage eines Polizisten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend“, so Strobl. In diesem Fall werden mindestens 15 Euro an die Staatskasse fällig. Er appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen an die Vernunft der Autofahrer.

Die Polizei Vilsbiburg wird wie andere Polizeidienststellen in der Region ab dem Schulstart am 13. September Schwerpunktkontrollen an Bushaltestellen durchführen. Ein Hauptaugenmerk werde auch auf die Kontrolle der Gurtpflicht und auf die Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen gelegt.

− tka