Neubaugebiet Kröning
Zoff um Grundstücksvergabe in Dietelskirchen

06.05.2021 | Stand 06.05.2021, 11:00 Uhr

Konrad Hartshauser, Bürgermeister der Gemeinde Kröning, und Thomas Zehentbauer nehmen Stellung zu den Vorwürfen, die gegen die Gemeinde laut geworden sind. Fotos: Veronika Bayer

Baugebiet ist knapp und die Vorwürfe gegen die Gemeinde Kröning laufen jetzt aus dem Ruder. Der Bürgermeister wehrt ab.

Von Veronika Bayer

Kröning. Im Ortsteil Dietelskirchen der Gemeinde Kröning rumort es. Gegen die Gemeinde werden Anschuldigungen laut, bei der Vergabe eines Grundstücks aus dem neuen Baugebiet bei Dietelskirchen das eigenes eingesetzte Vergabeverfahren nach Punktesystem im Vorfeld heimlich umgangen zu haben. Vorletztes Wochenende war ein Flugblatt unbekannten Herausgebers mit diesen schweren Vorwürfen in Umlauf. Die Gemeinde nimmt jetzt Stellung.

„Liebe Dorfbewohner“, wendet sich der unbekannte Verfasser des Flugblatts (liegt dem Wochenblatt vor) an die Öffentlichkeit. Im Flugblatt ohne Impressum wird erklärt, es sei „bekannt“, dass „eine ortsansässige Familie eine Vorteilsnahme“ genieße, da sie „einen Baugrund vor der offiziellen Vergabe erwerben“ habe können. Der Familie wird sogar vorgeworfen „ihre Macht zu demonstrieren“, indem sie darüber spreche. Gegen die Gemeinde wird gehetzt, sie wolle „die Bevölkerung ruhig stellen“.

Der Bürgermeister der Gemeinde Kröning, Konrad Hartshauser, lud am Freitag zu einem Gespräch mit Bauamtsleiter Thomas Zehentbauer ein, um den Vorwürfen öffentlich zu begegnen. Hartshauser wies die Vorwürfe als „unwahr“ zurück.

Viele Gemeinden haben Schwierigkeiten, an Bauland zu gelangen. So erklärt auch Hartshauser, die Gemeinde sei 2014 froh über den Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Grundstückseigentümer gewesen.

Dadurch konnten 25 neue Grundstücke ausgewiesen werden, so der Bauamtsleiter Thomas Zehentbauer, die in einem ersten Teil (12 Grundstücke) und in einem zweiten Teil (13 Grundstücke) bebaut werden sollen. Für die Gemeinde Kröning sei es das erste formelle Vergabeverfahren überhaupt.

Streng zu trennen sei die Vergabe jedoch vom ursprünglichen Kauf des Lands, so der Bürgermeister. „Es ist Usus“, sagte Hartshauser, „inzwischen auf bestimmte Forderungen der Grundstücksverkäufer eingehen zu müssen. Sie sind in der stärkeren Verhandlungsposition. Hier haben wir zu einem sozialverträglichen Preis kaufen können. Bedingung des Verkäufers war aber, ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück notariell eintragen zu lassen. Er wollte das Vorkaufsrecht nicht für sich selbst, sondern zugunsten eines von ihm bezeichneten Dritten. So ist es auch eingetragen worden.“

Dieser durch den Verkäufer begünstigte Dritte habe mittlerweile die Ausübung seines Vorkaufsrecht der Gemeinde bekannt gemacht und sich vor vier Wochen eines der Grundstücke ausgesucht.

Hartshauser betont: „Das ist weder Korruption noch Vetternwirtschaft und auch hat nichts mit dem formellen Vergabeverfahren zu tun, das nun eingeleitet und selbstverständlich eingehalten wird.“ Die Grundstücksvergabe liefe transparent.

Dass sich die Gemeinde gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen kann, liegt am Einverständnis des privaten Verkäufers. Hartshauser: „Es kam zu einem Gespräch, bei dem geklärt wurde, dass die Gemeinde dieses Vertragsdetail preisgeben darf.“ Von einer Anzeigenerstattung wegen des Flugblatts habe der Bürgermeister „bisher Abstand“ genommen.