Hat die JVA Fehler gemacht?
Rätselhafter Selbstmord im Landshuter Gefängnis

21.04.2021 | Stand 21.04.2021, 9:54 Uhr

Ein rätselhafter Selbstmord erschüttert die JVA. Foto: Archiv

Vor wenigen Wochen hat ein 22-Jähriger in der Landshuter Justizvollzugsanstalt Selbstmord begangen. Die Familie wartet seit Mitte März auf eine Erklärung und genaue Informationen über den Vorfall.

Von Tobias Grießer

Landshut. Die Familie von Peter T. (Name geändert) ist traurig – und wütend. Der 22-Jährige hatte sich Mitte März in der Landshuter Justizvollzugsanstalt das Leben genommen. „Doch bis heute wissen wir nicht, was genau passiert ist“, klagt seine Schwester Martha (Name geändert) an. Der Selbstmord im Gefängnis in Berggrub hat viele Fragen aufgeworfen, die bis heute nicht beantwortet wurden.



Man sei wenige Tage nach dem Vorfall nur über den Tod von Peter Informiert worden und dass eine Obduktion eingeleitet worden sei. „Warum bekommen wir nicht weitere Informationen?“, fragt seine Schwester. Der 22-Jährige sei aufgrund eines Körperverletzungsdelikts in Verbindung mit Drogenkonsum seit 11. November vergangenen Jahres eingesessen. „Er war psychisch sehr labil und beim letzten Besuch unserer Mutter hatte er gesagt, dass er sich am liebsten eine Pistole an den Kopf halten und abdrücken wolle. Unsere Mutter hat dies den Wärtern gesagt“, erzählt Martha. Daher sei er auch mit zwei weiteren Häftlingen untergebracht gewesen.



Allerdings hatte Peter T. kurz darauf als interne Strafe „Einzelhaft“ erhalten. Dort hat sich der 22-Jährige schließlich erhängt. Hierbei ist weiter rätselhaft: Der Todeszeitpunkt liegt laut Sterbeurkunde zwischen 14. März, 14.45 Uhr, und 15. März, 8.14 Uhr. Martha: „Heißt das, dass mein Bruder über 17 Stunden lang unbeaufsichtigt war? Warum hat es hier keine Kameraüberwachung gegeben?“ Fragen, die die Familie des Verstorbenen geklärt haben möchte. Schließlich wäre der 22-Jährige am 9. Mai – also in wenigen Tagen – aus der Haft entlassen worden.



JVA-Leiter Andreas Stoiber äußerst sich auf Wochenblatt-Anfrage: Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, sei nach dem Suizid unverzüglich die zuständige Polizeibehörde unterrichtet und ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Stoiber: „Soweit hier bekannt, ist dieses noch nicht abgeschlossen. Welche Maßnahmen von dort veranlasst wurden, insbesondere ob ein Obduktionsergebnis vorliegt, ist hier nicht bekannt.“



Und Anstaltsleiter Stoiber weiter: „Während der Zeit der Inhaftierung in der JVA Landshut haben sich keine Anhaltspunkte für ein suizidales oder selbstverletzendes Verhalten ergeben.“ Insbesondere die Äußerung hinsichtlich der Pistole sei weder bekannt noch aktenkundig. „Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kameraüberwachung waren mithin nicht gegeben“, so Stoiber.



Die Familie des 22-Jährigen hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen und möchte so Licht in den rätselhaften Todesfall bringen.