Polizei will kontrollieren
Nachweis für Corona-Geimpfte: Muss man den Impfpass jetzt immer dabei haben?

07.05.2021 | Stand 07.05.2021, 14:20 Uhr

Ständiger Begleiter für Geimpfte wird ab Donnerstag (6. Mai) der knallgelbe Impfpass. Nur wer sich ausweisen kann, darf die neu eingeführten Freiheiten nutzen. −Symbolfoto: Sophia Kembowski/dpa

Von Nina Schmitzer

Seit Donnerstag haben Genesene und Geimpfte mehr Freiheiten. Wie diese sich bei Polizeikontrollen künftig ausweisen sollten, schildern die Sprecher der Präsidien Oberbayern Süd und Niederbayern.

Zwar muss der Impfpass oder negative PCR-Test nicht mitgenommen werden. Um sich bei der Kontrolle durch die Polizei viel Ärger zu ersparen, sei es jedoch sehr sinnvoll, die Dokumente bei sich zu haben. Dies bestätigen auch die Pressesprecher der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Niederbayern auf Nachfrage der PNP.

„Eine Pflicht, seinen Impfpass dabeizuhaben oder gegenüber der Polizei vorzuzeigen, gibt es in Deutschland nicht“, schildert etwa Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Wer seinen Nachweis jedoch nicht bei den Kontrollen vor Ort zeigt, muss seine Personalien angeben und das Dokument nachliefern. Wer das nicht kann, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Bestimmungen.

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