Bilanz und Ausblick
Landshuter Zoll deckt Lohn-Verstöße auf - IG BAU fordert „höheren Kontroll-Druck“

23.01.2022 | Stand 23.01.2022, 11:20 Uhr

Unsaubere Praktiken sind im Visier des Zolls. −Foto: IG BAU

Unsaubere Praktiken im Visier: Das Hauptzollamt Landshut hat im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 523 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Im Fokus der Fahnder dabei: illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne.



Allein Baufirmen bekamen 197 Mal Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG BAU beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne).

Demnach hatten es die Landshuter Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 246 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein – etwa weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei wurden Bußgelder in Höhe von rund 801.000 Euro verhängt – davon 261.000 Euro gegen Bauunternehmen.

Sicherstellen, dass Gesetze eingehalten werden

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen wie auf dem Bau als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert David Tabach, Bezirksvorsitzender der IG BAU Niederbayern. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin, das gesetzliche Lohn-Minimum auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Wie Bundesarbeitsminister Heil am Freitag ankündigte, soll das am 1. Oktober 2022 soweit sein. Allein im Landkreis Landshut dürften damit die Einkommen Tausender Menschen spürbar steigen. Allerdings müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen auch an die Vorschriften hielten – und für einen „höheren Kontroll-Druck“ sorgen. Das gelinge jedoch nur, wenn die FKS beim Hauptzollamt Landshut personell erheblich aufgestockt werde.

„Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering. Da muss man dann schon von reinen ,Placebo-Kontrollen‘ sprechen“, so Tabach. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts würden in Deutschland 7,2 Millionen Beschäftigte von einer Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro profitieren. „Das sind 7,2 Millionen Lohntüten, auf die der Staat zusätzlich einen Blick werfen muss“, betont Tabach.

Die IG BAU kritisiert zudem ein „staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr“ bei den Kontrollen. Das führe häufig dazu, dass Missstände ungeahndet blieben. Im Zuge der Pandemie gäbe es für die Kontrolleure weitere Aufgaben – wie die Kontrolle der Homeoffice-Verordnung. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. Bei Verstößen verhänge die FKS zwar Sanktionen gegen die Firmen. Bauarbeiter müssten sich dann aber um den Lohn, um den sie geprellt wurden, selbst kümmern.

„Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die als übergeordnete Behörde die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt“, fordert Tabach. Eine solche „Arbeitskontrolle aus einer Hand“ habe sich etwa in Frankreich und Spanien bewährt. Entscheidend sei hierbei, die Tarifpartner zu beteiligen: „Wenn Gewerkschaften oder Betriebsräte Hinweise an die Arbeitsinspektion herantragen, muss dies ebenfalls zu Ermittlungen führen“, so Tabach. Außerdem müsse die Behörde etwa bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen.

Ausschluss von auffälligen Firmen

Die IG BAU setzt sich auch dafür ein, auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht“, so Tabach.

− lw