Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag
Geflügelpest im Kreis Landshut - Sperrbezirk auch im Kreis Rottal-Inn

12.11.2022 | Stand 12.11.2022, 14:42 Uhr

Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Landshut hat Auswirkungen auf die Gemeinde Gangkofen. −Symbolbild: Stefan Sauer/dpa

In Schalkham im Landkreis Landshut ist die Geflügelpest ausgebrochen. Die sogenannte „Schutzzone“, früher bekannt als „Sperrbezirk“ schließt einen Radius von drei Kilometern ein. Somit ragt sie in den westlichen Landkreis Rottal-Inn.



Die am Samstag veröffentlichte Allgemeinverfügung schreibt zusätzlich eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb in Schalkham fest. Sowohl Schutz- als auch Überwachungszone betreffen im Landkreis Rottal-Inn Teile der Gemeindefläche Gangkofen.

Ab Sonntag, 13. November, 0 Uhr gelten verschiedene Regelungen. Dazu zählen unter anderem eine Anzeige- und Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot sowie innerhalb der Schutzzone auch Beförderungsverbote. Das Veterinäramt ist am Sonntag, 13. November von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 08561/20408 für Fragen von Geflügelhaltern erreichbar.

− ade