Der Verdacht hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach (Landkreis Landshut) sind Vogelgrippe-Fälle festgestellt worden.
Auf dem betroffenen Hof wurden Enten und Hühner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine einen Radius von drei Kilometern umfassende Schutzzone in den Gemeinden Ergoldsbach und Hohenthann ein, umrahmt von einer Überwachungszone in den Bereichen Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding, Rottenburg sowie in Teilen der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim. In dieser Zone gibt es Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter.
Diese Beschränkungen gelten bis auf weiteres, mindestens aber bis Anfang beziehungsweise Mitte März. Eine genaue Übersicht und die entsprechenden Auflagen sind auf www.landkreis-landshut.de zu finden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu den Verbringungsverboten können per E-Mail an Vogelgrippe@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Vogelgrippe ist für die Tiere in der Regel tödlich
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann.
Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden und es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken. Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf beziehungsweise den Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, dort. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
• Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
• Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
• Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
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