Fälle in der Region
Geflügelpest breitet sich aus: Fütterungsverbot und weitere Regeln erlassen

24.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:37 Uhr

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, wurden in Bayern neue Regeln erlassen. −Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Vier Geflügelpest-Fälle sind seit Oktober in Bayern aufgetreten, unter anderem im Landkreis Landshut. Nun wurden bayernweit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen erlassen.



Zu den „verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen“ zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel zählen laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln.

Die Maßnahmen, die auf Grundlage einer LGL-Risikobewertung erstellt wurden und von den Landkreisen durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben wurden, sollen Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel verhindern.

Deutschlandweit 1200 Geflügelpest-Fälle in diesem Jahr

Seit Oktober waren in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden. Deutschlandweit seien in dieser Saison bereits mehr als 1200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln registriert worden, teilte das LGL mit. Nach Bekanntwerden der beiden Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Landshut am vorvergangenen Sonntag waren zunächst nur im betroffenen Gebiet Maßnahmen verhängt worden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Tote oder kranke Tiere nicht berühren

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

− jra/dpa