Zweimal von Polizei geblitzt
Er wollte seinen neuen Audi S3 „testen“: Mann (19) rast mit mehr als 200 km/h über die B15

22.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:46 Uhr |

Als Teststrecke für seinen neuen Audi S3 hat sich ein Ire eine Bundesstraße im Landkreis Landshut ausgesucht - schlechte Idee. −Symbolbild: Imago/Wirestock

310 PS, von 0 auf 100 in 4,8 Sekunden und eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h: Diese Vorzüge seines neuen Audi S3 wollte ein 19-Jähriger aus Irland testen - ausgerechnet auf der B15 im Landkreis Landshut. Hier wurde er gleich zweimal deutlich zu schnell von der Polizei erwischt.



Die Polizei Landshut hatte am Sonntag kurz nach 19.30 Uhr Geschwindigkeitsmessungen auf der B15 bei Essenbach durchgeführt. Dabei raste ein 19-jähriger Ire mit seinem Sportwagen mit satten 203 km/h durch die Messstelle. Erlaubt gewesen wären 100 km/h. Die Polizei hätte den Raser gerne angehalten - doch das sei zunächst nicht gefahrlos möglich gewesen, berichtet die Polizei.

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Raser kehrt zurück - und verstößt wieder deutlich gegen Tempolimit



Doch die Beamten mussten nicht lange warten und bekamen eine zweite Chance: Kurz nach der ersten Messung sei der 19-Jährige wieder in die andere Richtung zurückgefahren. Auch diesmal sei er viel zu schnell unterwegs gewesen - 189 km/h seien diesmal gemessen wurde, berichtet ein Polizeisprecher auf Nachfrage. Diesmal konnte die Polizei den Audi in Essenbach einer Kontrolle unterziehen. Der 19-jährige gab bei der Kontrolle an, dass er die Höchstgeschwindigkeit seines neuen Auto feststellen wollte.

Das droht dem Raser nun



Bevor er seine Fahrt fortsetzen konnte, musste er eine Sicherheitsleistung von 1000 Euro hinterlegen - diese gelte für den ersten Geschwindigkeitsverstoß, erklärt der Polizeisprecher gegenüber der Mediengruppe Bayern. Für den zweiten Verstoß werde noch ein Bußgeldbescheid erstellt, das dem 19-Jährigen zu Hause nach Irland geschickt werde. Falls er das Bußgeld nicht zahlen sollte, können ihm bei seiner nächsten Einreise nach Deutschland ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe drohen.

− cav