Ab Samstag
Dritten Tag in Folge über 50: Landshut verschärft Corona-Regeln

26.08.2021 | Stand 26.08.2021, 12:47 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Inzidenz liegt in der Stadt Landshut (71,2) den dritten Tag in Folge über 50. Damit treten ab Samstag, 28. August, Verschärfungen in Kraft. Das teilt die Stadt am Donnerstag mit.

Lesen Sie auch:
- Inzidenzen in der Region steigen weiter deutlich an - Hier gilt die 3G-Regel

Zusätzlich zu den seit Montag geltenden 3G-Regeln in Innenbereichen gibt es Änderungen bei den „allgemeinen Kontaktbeschränkungen“ und was die „Personenanzahl bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ anbelangt. Die dafür formell erforderliche amtliche Bekanntmachung hat die Stadt bereits in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.


Alle aktuellen Entwicklungen in der Region lesen Sie in unserem Corona-Ticker. Die neuesten Corona-Daten aus den einzelnen Landkreisen sowie Statistiken zur Lage in den Kliniken finden Sie in unserer großen Datenübersicht.




Was konkret ab Samstag, 28. August, im Stadtgebiet zu beachten ist:
Allgemeine Kontaktbeschränkung:

Bislang war der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (also im Innen- als auch Außenbereich wie z.B. Treffen zuhause oder Besuch einer Gaststätte) mit maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt.

Ab Samstag, 28. August, gilt aufgrund der Inzidenzeinstufung über 50: Es dürfen sich nach wie vor zehn Personen treffen, allerdings nur mehr aus maximal drei Hausständen.
Nicht mitgezählt werden
- Kinder unter 14 Jahren,
- vollständig Geimpfte (14 Tage nach abschließender Impfung)
- Genesene (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist).

Private und öffentliche Veranstaltungen
Private Veranstaltungen: innen 25 / außen 50, zuzüglich Geimpfte u. Genesene;

Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis (dazu zählen unter anderem Geburtstags-, Jubiläums-, Hochzeits-, Trauer- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen) gelten nachfolgende Personenbegrenzungen:
- Geschlossene Räume: An privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen höchstens 25 Personen (bisher 50) teilnehmen.
Zusätzlich greift die 3G-Regel, da es sich um Veranstaltungen im Innenraum handelt.
- Unter freiem Himmel dürfen es maximal 50 Personen (bisher 100) sein. Die 3G-Regel gilt hier nicht, da es sich um Veranstaltungen im Freien handelt.

Nicht mitgezählt werden sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel:
- vollständig Geimpfte und
- Genesene.

Das heißt, bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Öffentliche Veranstaltungen: innen 25 / außen 50, einschließlich Geimpfte u. Genesene;

Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis gelten dieselben Personenbegrenzungen wie bei den oben genannten privaten Veranstaltungen – mit einer Ausnahme: die Personenbeschränkung gilt jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen (also Geimpfte und genesene Personen werden mitgezählt).

Die genannten neuen Regelungen bei einem Inzidenzwert über 50 werden erst wieder aufgehoben, wenn dieser Grenzwert an fünf Tagen in Folge wieder unterschritten wird. Sollte dieser Fall eintreten bzw. diese Entwicklung sicher absehbar sein, wird die Stadt Landshut darüber informieren.

− vr