Corona
Ab sofort: 3G-Regel gilt auf der Bartlmäwiesn in Landshut

02.09.2021 | Stand 02.09.2021, 12:56 Uhr

−Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Auf der Landshuter „Bartlmäwiesn“ gilt ab sofort die 3G-Regel. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.


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Da am 2. September die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt, unterliegt die Bartlmäwiesn künftig diesen Regeln. Demnach sind Volksfeste weiterhin untersagt, Ersatzveranstaltungen bleiben jedoch möglich – hier gilt dann jedoch inzidenzunabhängig die 3G-Regel. Besucher müssen daher einen Nachweis erbringen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler (auch in den Ferien). Es wird daher gebeten, den Nachweis im Eingangsbereich zur Barlmäwiesn vorzulegen. Alle Besucher werden angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und wo dies nicht möglich ist, wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Die Bartlmäwiesn findet noch bis Sonntag, 5. September, statt. Öffnungszeiten sind am Donnerstag und Sonntag von 11.30 bis 21 Uhr sowie am Freitag und Samstag von 11.30 bis 22 Uhr.

Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am Donnerstag in der Stadt Landshut 117,7. Im Landkreis Landshut liegt sie bei 87,5.

− pnp