Corona-Update
Ab sofort 3G-Regel für Stadt Landshut - Neuinfektionen bei Reiserückkehrern

23.08.2021 | Stand 23.08.2021, 16:17 Uhr

−Foto: Christophe Gateau/dpa

Mit der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung gilt in Landshut ab sofort die 3G-Regel für Innenräume. Das gab die Stadt am Montag bekannt. Für den Landkreis gilt diese Reglen noch nicht.


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Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet zum Montag für die Stadt Landshut eine Sieben-Tage-Inzidenz von 40,9. Bereits am Samstag lag die Stadt den dritten Tag in Folge über dem festgelegten Schwellenwert von 35. Überschritten hatte die Stadt die 35er Grenze am vergangenen Donnerstag. Anders ist die Lage noch im Landkreis Landshut. Dort liegt die Inzidenz laut RKI am Montag bei 26,9, hier ändern sich die Regelungen vorerst nicht.



Ab Montag (23. August) müssen demnach Personen in Innenbereichen der Stadt Landshut entweder geimpft (14 Tage nach abschließender Impfung), genesen (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist) oder getestet sein. Hier gilt die entsprechende Nachweispflicht:

- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen,

- für die Innengastronomie (die Kontaktdatenerfassung ist nach wie vor erforderlich),

- für Indoor-Sport und kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden,

- für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Saunen, Spielhallen und Wettannahmestellen

- sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Nagelstudios.

- Auch Besucher von Krankenhäusern müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr einen Testnachweis vorlegen.

- Für Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben; sie müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

- Für Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.

Der POC-Antigen-Schnelltest darf dabei vor höchstens 24 Stunden, ein PCR-Test vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Gültig ist auch ein unter Aufsicht vorgenommener negativer Selbsttest, sofern der jeweilige Betreiber der Einrichtung diese Möglichkeit anbietet.

Schüler von Regel ausgenommen

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden; die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien.

Reiserückkehrer sorgen für steigende Inzidenzen

Im Landkreis Landshut kam es laut Landratsamt über das Wochenende zu 34 Neuinfektionen. Dabei handle es sich vor allem um Reiserückkehrer aus Südosteuropa, so das Landratsamt. Auch bei privaten Zusammenkünften sei es zu Ansteckungen gekommen. Von den aktuell Infizierten sei derzeit aber kein schwerer Verlauf bekannt, die Betroffenen hätten zumeist milde, grippeähnliche Symptome.

129 aktive Corona-Fälle

Seit Beginn der Pandemie haben sich damit insgesamt 12.408 Menschen in Stadt und Landkreis mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 11.994 als genesen (+31 seit Freitag). Aktuell gibt es 129 aktive Infektionen, drei mehr als noch Ende letzter Woche. Die Zahl der Corona-Patienten, die gestorben sind liegt seit Wochen unverändert bei 285. In den Krankenhäusern werden derzeit vier Corona-Patienten behandelt, eine davon auf einer Intensivstation.

− ajk