Landshut
3G-Regel in Landratsamt und Rathaus ab Montag auch für Besucher

12.01.2022 | Stand 12.01.2022, 19:01 Uhr

Geimpft, getestet oder genesen müssen Besucher des Landratsamts Landshut sowie der Rathäuser sein. −Foto: dpa

Die 3G-Regel im Landratsamt und in den Rathäusern der Stadt Landshut galt bereits für die Belegschaft sowie für Stadtrat und Kreistag. Nun wird die Regel auf Besucher ausgeweitet, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.

Ab Montag, 17. Januar, ist 3G Pflicht. Das heißt: Zutritt haben ausschließlich geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Parteiverkehr sei ohnehin zu großen Teilen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, heißt es.

Die Regelung gilt auch in allen Außenstellen des Landratsamtes Landshut, einschließlich des Kreisjugendamtes in Altdorf, und in den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding-Piflas (Stadt und Landkreis) sowie in Rottenburg und Vilsbiburg. Ebenso müssen FFP2-Masken getragen werden.



Keine Selbsttests vor Ort möglich


„Es werden nur Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes akzeptiert“, heißt es weiter. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Ein Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein labordiagnostischer PCR-Test 48 Stunden gültig.

Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Landshut gibt es unter www.landkreis-landshut.de oder www.landshut.de. Die Nachweise werden nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument anerkannt. Alle Nachweise werden am Eingang kontrolliert – ohne entsprechende Dokumente könne der Zugang nicht gewährt werden, heißt es.

Schüler von Testpflicht befreit

Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen Schülerinnen und Schüler keinen gesonderten Testnachweis – hier reicht die Vorlage des Schülerausweises. Kinder unter 14 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

„Wir wollen als Landratsamt und Stadtverwaltung natürlich weiterhin für unsere Bürger da sein. Doch der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs hat Priorität“, begründen Landrat Peter Dreier und Oberbürgermeister Alexander Putz die Neuregelung. Angesichts der rasend schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Bayern müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Verwaltungsbetrieb in dieser schwierigen Situation weiter gewährleisten zu können.

Alle Infos und Ansprechpartner sind auf den Webseiten der Stadt (www.landshut.de) und des Landkreises (www.landkreis-landshut.de) zu finden.

− pnp