Gastronomie, Sport und Tourismus
Stabile Inzidenz unter 100: Dingolfing-Landau lockert

26.05.2021 | Stand 26.05.2021, 12:45 Uhr

−Symbolbild: dpa

Weil die Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau stabil unter der kritischen Marke von 100 liegt, werden die Maßnahmen ab Donnerstag gelockert. Das Staatsministerium hat zugestimmt.



Am Mittwoch liegt die Inzidenz laut Landratsamt bei 67,2 und damit erneut unter 100. Ab Donnerstag, 0 Uhr, folgen deshalb weitere Öffnungsschritte.



Ein Überblick:



•Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht vor Ort oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich. Bei Genesenen und vollständig Geimpften ist kein Test notwendig.


•Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem Testnachweis ist möglich. Auch kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit einem Testnachweis sind zulässig. Genesene und Geimpfte sind auch hier von der Testpflicht ausgenommen


Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte).


Kontaktfreier Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß den Vorgaben) ist erlaubt.


•Es sind bis zu 250 Zuschauer mit Testnachweis bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig (Genesene und vollständig Geimpfte benötigen keinen Test).


Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte).


•Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist (Testpflicht).


•Die Öffnung von Freibädern für Besucher mit einem Testnachweis ist erlaubt (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß Vorgaben) und nach vorheriger Terminbuchung.



Bereits seit Mittwoch, 0 Uhr, gilt:

•Die nächtliche Ausgangssperre entfällt
Private Treffen von zwei Hausständen, maximal fünf Personen, sind erlaubt (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren ausgenommen).
•Einzelhandel: Click/Call & Meet möglich auch ohne Test
Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Nagelstudio, Kosmetikstudio etc.): vorherige Terminreservierung, kein Testnachweis mehr erforderlich.

− pnp