Straßkirchen-Irlbach
Regierung leitet Raumordnungsverfahren für geplantes BMW-Werk ein

24.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:36 Uhr

Die Visualisierung, die BMW von seinem neuen Werk in Irlbach-Straßkirchen präsentiert hatte.

Der Autobauer hatte selbst damit gerechnet, am Mittwochnachmittag gab die Regierung von Niederbayern bekannt: Für das neue Werk von BMW in Irlbach-Straßkirchen wird ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.



Wie die Regierung von Niederbayern am Nachmittag erklärt, hat der Planungsverband Straßkirchen/Irlbach ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung eines Produktionsstandortes für Hochvoltbatterien der BMW Group eingeleitet. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden am 5. Mai an die Regierung von Niederbayern übermittelt und waren hier Grundlage für die Prüfung, ob das Vorhaben in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch zu beurteilen ist. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen, teilt die Regierung in einer Presseerklärung mit. Am Vormittag hatte unsere Zeitung eine entsprechende Anfrage gestellt.

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Auswirkungen auch auf Nachbarlandkreise



Wie es nun heißt, würden die Auswirkungen der geplanten Ansiedelung „voraussichtlich über die Grenzen der beiden Standortgemeinden hinaus“ gehen und „die räumliche Entwicklung in den Landkreisen Straubing-Bogen, Deggendorf und Dingolfing-Landau beeinflussen“. Die Regierung von Niederbayern werde daher als höhere Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren nach Art. 26 BayLplG durchführen.

„Zu prüfen ist dabei insbesondere, wie sich das Vorhaben auf die Entwicklung des Raums unter überörtlichen Aspekten auswirkt. Dazu gehören beispielsweise die Auswirkungen auf die Themenbereiche Wirtschaft, Siedlung, Verkehr sowie Natur und Landschaft. Maßstab der Beurteilung sind insbesondere die einschlägigen Erfordernisse der Raumordnung, die im Bayerischen Landesplanungsgesetz, dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und dem Regionalplan Donau-Wald festgelegt sind.“

So geht es mit dem Raumordnungsverfahren weiter



Für das Raumordnungsverfahren wird die Regierung von Niederbayern unter anderem die im Bauleitplanverfahren eingehenden Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten heranziehen. Da das Bauleitplanverfahren mehrstufig angelegt ist, liegen zum jetzigen Verfahrensschritt noch nicht alle Unterlagen und Fachgutachten vor. „Die landesplanerische Beurteilung kann daher erst abschließend erfolgen, wenn alle erforderlichen Informationen vorhanden sind. Dies wird voraussichtlich im Verfahren nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB der Fall sein.“ Ein Zeitpunkt wird nicht genannt.

BMW hatte Raumordnungsverfahren erwartet



Für BMW ist die Entscheidung keine Überraschung. Am Vormittag erklärte ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung: „Wir gehen davon aus, dass ein Raumordnungsverfahren kommen wird.“ Am Donnerstag, 25. Mai, findet in Straßkirchen erneut ein Infomarkt statt, bei dem sowohl BMW als auch die Bürgerinitiative „Lebenswerter Gäuboden“ vertreten sein werden.