Kreis Dingolfing-Landau
Geldstrafe für 55-Jährigen: AfD-Politiker als „Nazi“ und „Faschist“ beschimpft

09.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:52 Uhr

Für die Beleidigung muss der Mann nun bezahlen: nämlich 50 Tagessätze à 50 Euro. −Foto: Klee

Von Madeleine Klee

Corona und die Impfungen scheiden bekanntlich die Geister. Deswegen ist einem 55-Jährigen aus Karlsruhe im Dezember vergangenen Jahres der Kragen geplatzt.



Voller Wut auf die Aussagen der AfD gegen das Impfen, soll der Mann Lars Pohl, Vorstandsvorsitzenden des AfD-Kreisverbands Dingolfing-Landau, am Telefon als „Nazi“ und „Faschist“ beleidigt haben, wie ihm Staatsanwältin Anna Maria Barthel vorwarf. Richterin Eva Ruhland sah das ebenso und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Schwere Zeit für den 55-Jährigen

Aus beruflichen Gründen war der Karlsruher zur Tatzeit in Bayern. Er war im Auftrag der bayerischen Eisenbahngesellschaft vor Ort. Eine schwere Zeit für ihn, wie er vor Gericht aussagte. Seine Mutter, um die er sich alleine kümmerte, war gestürzt und verletzt ins Krankenhaus gebracht worden. Dort wurden zwei Hirntumore diagnostiziert. Seitdem lebt sie in einem Pflegeheim. „Das darf man ohne negativen Test gar nicht betreten“, erzählte er Richterin Eva Ruhland und fügte kopfschüttelnd hinzu: „Und dann sagt die AfD immer, dass das alles Lügen sind.“

Weil er in Reisbach in der Nähe des Wohnhauses von Lars Pohl tätig war, richtete sich wohl die ganze Wut dann gegen diesen Politiker. „Ich habe angerufen“, gab der Beschuldigte zu und betonte: „Und ich stehe zu meiner Meinung.“

„Sie dürfen ja auch anderer Meinung sein, aber Sie dürfen halt niemanden beleidigen“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Dass er das gemacht habe, solle vor allem an den schwierigen Lebensumständen und dem Gesundheitszustand seiner Mutter gelegen haben, wie der Mann herausstellte. Um das Pflegeheim zu bezahlen, habe er schließlich das Haus der Mutter verkaufen müssen.

Schon mal wegen Beleidigung verurteilt

Allerdings stellte sich im weiteren Verlauf der Verhandlung heraus, dass der Angeklagte wohl generell etwas gegen die Partei hat. Bereits vor dem Anruf soll es beleidigende Kommentare in Facebook gegeben haben, wie Lars Pohl vor Gericht aussagte.

Und auch in der Vergangenheit ist der Mann schon einmal wegen Beleidigung verurteilt worden. Bereits 2018 hat er einen anderen AfD-Politiker beleidigt. Das sei alles ganz anders gewesen, allerdings konnte er das nicht beweisen, wie der Angeklagte versicherte. „Die AfD versucht eben alle mundtot zu machen“, unterstellte er.

Und auch in seinem letzten Wort zeigte der Mann keine Reue, von einer Entschuldigung ganz zu schweigen: „Die AfD ist rechtsextrem und antidemokratisch“, ist er überzeugt.

Zu Geldstrafe verurteilt

Da blieb Richterin Eva Ruhland nichts anderes übrig, als den Mann schuldig zu sprechen. Für die Beleidigung muss er nun bezahlen – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Er wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Da verzog der Mann das Gesicht. „Das kann ich so nicht akzeptieren“, sagte er.

Das muss er auch nicht. Binnen einer Woche kann er gegen das Urteil Berufung einlegen, dann wird die Verhandlung vor dem Landshuter Landgericht noch einmal aufgerollt, wie ihm Eva Ruhland erklärte. Sie gab ihm noch einen Tipp mit auf den Weg: „Sie haben da einen gewissen Hass entwickelt, den sie unbedingt zügeln müssen.“