Seit Ende April gültig
Geflügelpest in Niederbayern: Aufstallpflicht endet in diesen Landkreisen

05.06.2023 | Stand 15.09.2023, 0:46 Uhr

Die Stallpflicht für Geflügel in den Restriktionsgebieten wird zum 6. Juni beendet. −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Geflügelpest im östlichen Landkreis Landshut und im westlichen Landkreis Dingolfing-Landau kann als getilgt betrachtet werden. Die Stallpflicht für Geflügel in den Restriktionsgebieten wird beendet. Die Tiere dürfen ihre Ställe wieder verlassen. Das teilt das Landratsamt mit.



Ende April sind mehrere hundert tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee aufgefunden worden. Es stellte sich heraus, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Aufgrund dessen hat das Veterinäramt Landshut mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach kürzlich erfolgter Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird die entsprechende Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 6. Juni aufgehoben. Somit entfällt die Aufstallpflicht.

Wildvögel füttern weiter verboten



Aufgrund des weiterhin hohen Risikos einer Ausbreitung von HPAI-Virus H5 bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel (siehe aktuelle Risikoeinschätzung des FLI) wird die Allgemeinverfügung vom 25. November (Amtsblatt 45, Landratsamt Landshut) mit der Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverboten und dem Verbot der Fütterung von Wildvögeln aufrechterhalten.

− lnp