Landau/Eichendorf
Eichendorfer legt Einspruch gegen Haftbefehl wegen Sexueller Belästigung ein

18.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:15 Uhr

Nachdem statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe im Raum stand, zog ein Eichendorfer den Einspruch zurück. Zuvor bekam er von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung. −Foto: Klee

Sehr überrascht hat sich Staatsanwältin Offenbeck vor dem Landauer Amtsgericht gezeigt, als ein Angeklagter gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte.



Weil er von Juni 2019 bis November 2021 in vier Fällen minderjährige Mädchen gegen ihren Willen angefasst haben soll, forderte ihn die Landshuter Staatsanwaltschaft dazu auf, wegen sexueller Belästigung eine Strafe zu zahlen – 150 Tagessätze à 15 Euro. Das wollte der Eichendorfer wohl so nicht hinnehmen. „Wenn sich die Taten hier so bestätigen, dann sind sie eh zu billig davon gekommen“, warnte die Staatsanwältin.

Von hinten an die Brüste gefasst



Sie warf dem 53-Jährigen vor, vier Mädchen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sexuell berührt zu haben. So soll er auf einem Eichendorfer Reiterhof eine der Jugendlichen gegen ihren Willen im Intimbereich gestreichelt haben. Ein anderes Mädchen soll er bei einer weiteren Gelegenheit von hinten an die Brüste gefasst und sie auf die Wange geküsst haben. Der Angeklagte ließ während der Anklageverlesung den Kopf hängen, blickte auf den Boden.

Anwalt Manfred Jomrich forderte gleich zu Beginn ein Rechtsgespräch. „Warum?“, wollte Richter Michael Piringer wissen. „Das muss ich doch nicht erklären“, antwortete der Rechtsbeistand. „Und ich muss dem nicht zustimmen, wenn ich die Gründe dafür nicht nachvollziehen kann“, entgegnete der Richter.

„Sie brauchen mich nicht zu belehren“



Staatsanwältin Offenbeck unterbrach das Gespräch und legte der Gegenseite nahe, den Einspruch zu überdenken. „Wenn die Mädchen dazu gezwungen sind, hier heute auszusagen und das sich so bestätigt, stünde sogar eher sexuelle Nötigung im Raum“, stellte sie klar. Der Strafbefehl sei mit den 150 Tagessätzen nur deswegen so niedrig angesetzt gewesen, weil die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Beschuldigte geständig sei, wie sie erläuterte. Der Strafrahmen für sexuelle Nötigung würde bei sechs Monaten Freiheitsstrafe anfangen, erinnerte sie Rechtsanwalt Manfred Jomrich.

„Sie brauchen mich nicht zu belehren“, entgegnete er und wollte eine Einschätzung von Richter Michael Piringer wissen. Der sah den Sachverhalt ähnlich: „Das ist schon sehr nahe an sexueller Nötigung.“ Nach einer kurzen Besprechung mit dem Rechtsbeistand, zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Die Geldstrafe wird dadurch rechtskräftig.