Gute Nachrichten zum Schuljahresbeginn
Landkreis fördert ab 2019/20 auch Musikkapellen und -vereine

06.09.2019 | Stand 31.07.2023, 6:16 Uhr
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Seit 1993 gewährt der Landkreis Regensburg den kommunalen Sing- und Musikschulen eine finanzielle Unterstützung, um deren dauerhaften Bestand zu sichern. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag, dass diese ihrem Bildungsauftrag nachkommen können. Zuletzt wurden dafür jährlich 72.500 Euro aufgewendet.

LANDKREISREGENSBURG Ab dem Schuljahr 2019/2020 können nun auch Musikkapellen und -vereine, die Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche anbieten, eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Regensburg erhalten. Auf Vorschlag von Landrätin Tanja Schweiger hat das der Kulturausschuss des Landkreises in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die bisherige Fördersumme um 37.500 Euro auf insgesamt 110.000 Euro anzuheben.

Für die Musikvereine und -kapellen gelten ab sofort die gleichen Förderrichtlinien, wie bisher schon für die Sing- und Musikschulen. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist demnach, dass die Bildungseinrichtung eine juristische Person des privaten Rechts ist, auf gemeinnütziger Basis wirkt und fachlich ausgebildetes Personal beschäftigt. Maßgebend für die Berechnung der Zuschusshöhe ist die Schülerzahl zum 1. Oktober. Ab November können dann die Anträge auf Gewährung einer Förderung gestellt werden. Letztere müssen bis spätestens 1. April 2020 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt Mitte 2020.

Der formlose Antrag ist an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 18, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg zu richten. Diesem sind eine Jahresrechnung bzw. ein Jahresrechnungsabschluss des vorangegangenen Jahres, Namenslisten der SchülerInnen (inkl. Angaben zu deren Wohnort, Geburtsdatum und Instrument), eine Aufstellung der Unterrichtsgruppen (inkl. Angaben zu deren Größe und Kontinuität) sowie ein Nachweis der Ausbilder beizulegen.

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