Hilfe für Schwerbehinderte
Signal für mehr Teilhabe – Inklusionsvereinbarung für Schulen in der Oberpfalz

13.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:38 Uhr
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Es ist ein deutliches Signal für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Mit der Unterschrift des Regierungspräsidenten Axel Bartelt trat zum 1. März die neue Inklusionsvereinbarung für Schulen in der Oberpfalz in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Inklusion für schwerbehinderte Menschen an Schulen in der Oberpfalz einheitlich zu regeln und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben, zu gewährleisten.

REGENSBURG Die Inklusionsvereinbarung umfasst konkret ausformulierte Maßnahmen, unter anderem zur Stellenausschreibung, Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, zur Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation sowie zur Arbeitszeit. Zudem wird geregelt, wie bei einzelnen Fragestellungen durch Zusammenarbeit von Dienststellenleitung, Schulleitung, Personalrat und Schwerbehindertenvertreter eine Lösung im Sinne der Schwerbehinderten gefunden werden kann. „Mit dieser Vereinbarung wurde ein verbindliches Regelwerk geschaffen, das klare Wege aufzeigt, wie man schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret helfen kann“, betonte Regierungspräsident Axel Bartelt. „Es ist ein wichtiges Stück gelebter Gleichberechtigung und findet hoffentlich in anderen Bereichen viele Nachahmer.“

Die Inklusionsvereinbarung gilt für staatliche Beschäftigte, wie zum Beispiel Lehrer und staatliches Verwaltungspersonal an Grund- und Mittelschulen, staatlichen Schulämtern, Förderschulen und beruflichen Schulen, die eine Schwerbehinderung haben. Die Vereinbarung wurde unter Beteiligung der zuständigen Sachgebiete für Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen zwischen dem Leiter des Sachgebiets Schulpersonal an der Regierung der Oberpfalz, Regierungsdirektor Manfred Klughardt, dem Vorsitzenden des Bezirkspersonalrats, Albert Schindlbeck, dem Vorsitzender des Förderschulpersonalrats, Manfred Böhm, und dem Bezirksschwerbehindertenvertreter Josef Schosser ausgehandelt. Grundlage bildet das aktuelle Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das zum 1. Januar 2018 grundlegend neu gestaltet wurde.

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