Morgen um 19.50 Uhr im TV
ZDF filmt Passauer Schüler-Gericht

02.02.2018 | Stand 25.07.2023, 2:50 Uhr
−Foto: Foto: ivicans/123rf.com

Caritas-Projekt mit der Staatsanwaltschaft – Schülerrichter spielen Übungsfall nach

PASSAU Das Passauer Schüler-Gericht, auch „Teen-Court“ genannt, befasst sich mit jugendtypischen Straftaten von Ersttätern: Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei arbeitet die Staatsanwaltschaft mit der Caritas-Einrichtung „Brücke Passau“ zusammen. Wie so ein Verfahren abläuft, hat das ZDF am Donnerstag, 1. Februar, für die Sendungen „Logo/Kindernachrichten“ und „pur+“ abgefragt. Am Samstag, 3. Februar, soll der Beitrag um 19.50 Uhr laufen.

Die jungen Straftäter müssen sich vor Jugendlichen verantworten. Dahinter steht die Idee, dass die Beschuldigten durch missbilligende Reaktionen von Gleichaltrigen nachhaltiger zur Einsicht kommen, als durch ein herkömmliches Jugendstrafverfahren. Erika Paul, Caritas-Fachbereichsleiterin Jugend- und Familienhilfe, kann zusammen mit der Sozialpädagogin Katharina Wagner, „Brücke Passau“, nach den ersten Monaten und zwei Schüler-Gerichtsterminen positiv Bilanz ziehen.

Für das Fernsehen spielten die Schülerrichter vor laufender Kamera einen Übungsfall durch. Renate Ascher, ebenfalls Sozialpädagogin der „Brücke Passau“ und Oberstaatsanwalt Walter Feiler begleiteten dieses TV-Verfahren. Es ging fiktiv um eine Sachbeschädigung in einem Passauer Parkhaus. Der Täter gestand sein Fehlverhalten ein, bereute die Tat und nahm als Sanktion der Schülerrichter zehn Stunden Sozialarbeit, in diesem Rollenspiel das Säubern einer Tiefgarage auch an. Elias, Julian, Isabel und Maximilian wirkten mit. Letzterer nahm ausnahmsweise auf der Täterseite Platz und schlüpfte in die Rolle des Beschuldigten. Sehr kompetent und verantwortungsbewusst zeigten sich die Schüler. Und sie agierten höchst konzentriert und professionell bei den Dreharbeiten. Natürlich war es auch spannend, zu erleben wie oft Szenen gefilmt werden müssen bis O-Töne und Schnittbilder für den fertigen Beitrag passen.

Im normalen Verfahren schlägt die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten vor, freiwillig teilzunehmen und achtet gleichzeitig auf den rechtlichen Rahmen. Voraussetzung ist, dass die Straftäter ihre Tat gestanden haben, der Sachverhalt vollständig geklärt ist und sie und die gesetzlichen Vertreter sich mit einer Verhandlung vor dem Teen Court einverstanden erklären.

Drei gleichalterige Schülerrichterrichter sprechen, begleitet von einer der beiden Sozialpädagoginnen der Caritas, mit dem Straftäter über die Tat. Dann wird eine erzieherische Maßnahme vereinbart. Diese Sanktion soll möglichst in Verbindung zur Tat stehen. Jugendliche Straftäter sollen damit ihrem Alter entsprechend behandelt werden und die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens tragen. Oft wirkt der Spiegel der Altersgenossen besser als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen, erklärt Erika Paul. Passende und auch kreative Sanktionen können wirkungsvoll sein. Das Ergebnis berücksichtigt die Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen erfolgt die Einstellung des Verfahrens. Der Teen Court selbst ist im Sinne des Prozessrechts kein Jugendgericht. Er besitzt weder gerichtliche noch staatsanwaltschaftliche Kompetenzen. Allerdings ist er, so die Erfahrungen, im Verbund mit den Justizbehörden ein wirksames Mittel junge Leute wieder auf die richtige Lebensbahn zu führen. In Passau machen 18 Jugendliche (14-17 Jahre) aus der Mittelschule St. Nikola, dem Gisela Gymnasium Niedernburg, dem Adalbert-Stifter Gymnasium und dem Maristen Gymnasium Fürstenzell als Richter mit. Neue Schulen sollen demnächst angesprochen werden. Denn die Schülerrichter selbst lernen Verantwortung zu übernehmen und machen wertvolle Lebenserfahrungen, so Erika Paul.

Die „Brücke Passau“

Die „Brücke Passau“ betreut straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, die Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz vom Amtsgericht bzw. der Staatsanwaltschaft Passau erhalten haben. Nach Ableisten der Sozialstunden wird das Verfahren vom Amtsgericht eingestellt. Die „Brücke Passau“ vermittelt die Einsatzstellen, kontrolliert die Erfüllung der verhängten Weisungen und gibt Rückmeldung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft. Werden Problemlagen erkannt, greift die „Brücke Passau“ sozialpädagogisch ein.

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