Coronavirus
Frohe Botschaft für die Kelheimer Fahrgastschifffahrt – ab dem 30. Mai heißt es wieder „Leinen los!“

20.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:56 Uhr
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In der Kabinettssitzung am Dienstag, 19. Mai, hat der Ministerrat weitere Lockerungsmaßnahmen zur Corona-Pandemie beschlossen. Unter anderem betrifft dies auch die unternehmerischen Bereiche der Wertschöpfungskette Tourismus.

Landkreis Kelheim. Unter dem Vorbehalt einer anhaltend günstigen Entwicklung zum Corona-Infektionsgeschehen werden abgestimmt auf die Öffnung von Beherbergungsbetrieben ab dem 30. Mai auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich und unter anderem auch die Fluss- und Seenschifffahrt wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Eine frohe Botschaft für die Kelheimer Fahrgastschifffahrt.

Pünktlich zu Pfingsten und den bevorstehenden Pfingstferien kann somit die Kelheimer „Weiße Flotte“ wieder loslegen. Die Ausflugsschifffahrt in Kelheim steht seit 15. März still und bis zuletzt gab es keine verlässliche Auskunft, wann und unter welchen Voraussetzungen die Schiffe wieder Fahrt aufnehmen dürfen.

In der vergangenen Woche hatte sich Landrat Martin Neumeyer selbst einen Überblick über die schwierige Lage bei Renate Schweiger, Inhaberin der Personenschiffsverkehr Josef Schweiger e. K., gemacht (Foto). Umso mehr freut ihn die heutige Nachricht aus München: „Es ist mir ein besonderes und persönliches Anliegen, dass diese wichtige Branche der Ausflugsschifffahrt jetzt wieder Fahrt aufnehmen kann. Ich freue mich wirklich sehr, dass es wieder ,Leinen los‘ heißt“, so der Landrat.

Die Schifffahrtsbetreiber haben ein Konzept erstellt, das die Sicherheit der Mitarbeiter und Gäste gewährleistet. Das Konzept ist angelehnt an die Vorschriften des Einzelhandels und der Gastronomie.

In der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei heißt es unteranderem: „Um einen größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, erarbeiten das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium gemeinsam ein verbindliches staatliches Rahmenkonzept zur Umsetzung insbesondere folgender Hygienevorgaben: Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern, Mund-Nasen-Bedeckung,

• Zugangsbeschränkungsregelung und geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen, Reinigung/Desinfektion häufig genutzter Flächen, Maßnahmen, die die Nachverfolgbarkeit von Kontakten gewährleisten. Auf Basis dieses Rahmenkonzepts werden die betroffenen Unternehmen individuell angepasste Betriebshygienekonzepte für ihre Dienstleistungen entwickeln. Das Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben findet in allen Fällen Anwendung, in denen bei touristischen Angeboten eine Bewirtung angeboten wird, zum Beispiel auf Ausflugsschiffen und in Freizeitparks. Für Veranstaltungen und Filmvorführungen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Die heutige Entscheidung findet eine gute Balance zwischen der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Begrenzung von Schäden für Arbeitsplätze und Wohlstand in ganz Bayern.“

Kelheim