Das Landratsamt informiert
Was man beim Aufstellen des Maibaums alles beachten muss

09.04.2019 | Stand 04.08.2023, 17:13 Uhr
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In vielen bayerischen Kommunen ist das traditionelle Aufstellen eines Maibaumes ein beliebter Brauch. Damit dieser Festtag gefahrlos und sicher verläuft, müssen einige Schutzmaßnahmen beachtet werden. Darüber informiert das Landratsamt Kelheim.

LANDKREIS KELHEIM Die Aufstellung eines Maibaumes ist nicht genehmigungspflichtig. Masten, die aus Gründen des Brauchtums aufgestellt werden, sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 c Bayer. Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Auch nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist für die Aufstellung des Maibaums keine Genehmigung erforderlich. Jedoch ist eine damit verbundene öffentliche Veranstaltung als Vergnügung bei der zuständigen Gemeinde gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG anzuzeigen. Bei einem Ausschank von alkoholischen Getränken ist außerdem eine gaststättenrechtliche Gestattung der Gemeinde erforderlich. Für das Aufstellen des Maibaums ist das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers einzuholen.

Nähere Informationen zu Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Unfallversicherung, strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist den Broschüren der Versicherungskammer Bayerns „Maibäume: Verkehrssicherungspflicht und Kontrollen“ sowie der Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) „Sicheres Aufstellen des Maibaums-Das müssen Gemeinden und Helfer beachten“ zu entnehmen.

Kelheim