Ehrenamt
Jugendschöffen gesucht

09.02.2018 | Stand 19.07.2023, 11:28 Uhr
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Am 31. Dezember endet die fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen. Für die Jahre 2019 bis 2023 müssen die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Kelheim sowie für die Jugendkammer bei dem Landgericht Regensburg neu gewählt werden.

KELHEIM Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Kelheim sowie bei der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus.

Das Ehrenamt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 1 Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und im Landkreis Kelheim wohnen.

Jugendschöffenamt bringt viel Verantwortung mit sich

Nicht zu Jugendschöffen berufen werden dürfen Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Ferner Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sowie Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Ebenso dürfen Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind, nicht berufen werden. Des Weiteren sollen zum Jugendschöffen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer nicht berufen werden. Vom Amt des Jugendschöffen sind auch Personen ausgeschlossen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

Personen die an der Ausübung eines Amtes als Jugendschöffe Interesse haben, können sich umgehend hierfür bei ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung melden. Bewerbungen werden bis 12. März gesammelt und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts Kelheim.

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