Namensnennungen bis 1.11. möglich
Vorschläge für neue Kulturpreisträger gesucht

07.10.2019 | Stand 31.07.2023, 10:42 Uhr
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Der Landkreis Dingolfing-Landau verleiht jährlich an Einzelpersonen, an Personengruppen oder Gemeinden bzw. Gemeindeteile einen Kulturpreis, einen Kulturförderpreis und einen Jugendkulturpreis. Auch nächstes Jahr soll es wieder soweit sein, weshalb schon jetzt Vorschläge für die Verleihung des Kulturpreises gesucht werden. Wer einen oder mehrere hat, kann die Namen beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Hauptverwaltung, Postfach 14 20, 84125 Dingolfing, bis 1. November 2019 einreichen.

DINGOLFING-LANDAU Die Verleihung der Kulturpreise ist mit der Übergabe eines Geldbetrages von insgesamt max. 2.000 Euro verbunden. Das Preisgeld wird durch die Stiftung der Sparkasse Niederbayern-Mitte insgesamt um 3.500 Euro erhöht. Der Geldbetrag wird an die Preisträger nach Vorschlag eines Auswahlgremiums vergeben.

Das Höchstalter für die Verleihung des Jugendkulturpreises beträgt 25 Jahre. Preisträger müssen durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Landkreis Dingolfing-Landau verbunden sein.

Preisträger des Kulturpreises sollen sich durch ihr künstlerisches Werk, ihre besonderen Leistungen oder ihr künstlerisches Schaffen im Gesamten hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben im Landkreis erworben haben. Der Kulturförderpreis kann auch an Veranstalter verliehen werden. Der Kulturpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein für die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimat- und Landespflege sowie des Denkmal-, Natur- und Umweltschutzes im Landkreis Dingolfing-Landau und die Leistungen auf den Gebieten der produzierenden (Malerei, Bildhauerei, Literatur, Komposition u. a.) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung, Interpretation, darstellende Kunst).

Ein Preisträger kann erst nach dem zeitlichen Abstand von fünf Jahren erneut ausgezeichnet werden. Das Vorschlagsrecht steht jedem Bürger des Landkreises Dingolfing-Landau zu. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dingolfing-Landau