Kirche
Landratsamt empfiehlt den Pfarreien, auf die Gräbersegnung an Allerheiligen zu verzichten

20.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:18 Uhr
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Obwohl die Inzidenzwerte von mehr als 35 bzw. 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Straubing-Bogen im Herbst 2020 noch nicht überschritten wurden, geben die steigenden Infektionszahlen auch im Landkreis Straubing-Bogen Anlass zu Sorge.

Landkreis Straubing-Bogen. Nach der aktuell bis 25. Oktober gültigen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Gottesdienste und Zusammenkünfte von Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen Religionsgemeinschaften im Freien ohne Beschränkung der Höchstteilnehmerzahl zulässig, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Aufgrund der aktuellen Situation empfiehlt das Landratsamt Straubing-Bogen dennoch allen Pfarreien, sehr sorgfältig zu prüfen, ob die offizielle Gräbersegnung an Allerheiligen im Landkreis in diesem Jahr überhaupt in der bekannten Form durchgeführt werden soll. Das Landratsamt rät angesichts der aktuellen Corona-Situation, auf die Gräbersegnung in der traditionellen Form in diesem Jahr darauf zu verzichten. Größere Menschenansammlungen auf engem Raum – auch unter freiem Himmel – gerade unter Einbeziehung der Risikogruppen, stellen derzeit ein nicht unerhebliches Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko dar. In jedem Fall wird dringend empfohlen, eine Maske während des gesamten Aufenthaltes auf dem Friedhof zu tragen. Sollte der Inzidenzwert auch im Landkreis die 35 überschreiten, würde dies von behördlicher Seite auch angeordnet werden.

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