Aus dem Entschädigungsfonds
Rund 400.000 Euro Zuschuss für Renovierung der Spitalkirche in Sulzbach-Rosenberg

08.10.2018 | Stand 02.08.2023, 23:05 Uhr
−Foto: n/a

„Bei der Spitalkirche St. Elisabeth in Sulzbach-Rosenberg handelt es sich um ein schlichtes Denkmal barocker Baukunst, das sich durch wertvolle Details sowohl im Äußeren als auch im Inneren der Kirche auszeichnet. Neben seiner Ästhetik macht aber gerade sein praktischer Nutzen als Simultankirche dieses Gotteshaus so förderungswürdig. Es ist mir deshalb eine große Freude, die gemeinnützige ‚Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg‘ mit 405.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds bei der Renovierung der Spitalkirche zu unterstützen“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle anlässlich der Bekanntgabe der Förderung in München.

SULZBACH-ROSENBERG Die Spitalkirche St. Elisabeth ist Teil eines Gebäudekomplexes, welcher 1732 als Kapuzinerhospiz errichtet wurde. Nach der Säkularisation übernahm 1804 das Bürgerspital die Kirche sowie die angrenzenden Bauten der Kapuziner und verlegte seinen Sitz vom Stadtrand in die Innenstadt. Die Fassade der Kirche ist entsprechend der Tradition von Bettelmönchen schlicht gehalten, lässt aber die barocke Entstehungszeit deutlich erkennen. Auch das Innere ist von schlichtem Erscheinungsbild. Zur Ausstattung gehören aber trotz aller Einfachheit ein barocker Hochaltar mit wertvollen Akanthus-Schnitzereien und eine Orgel aus dem Jahr 1743. Das Besondere des ehemaligen Kapuzinerhospizes und der dazugehörigen Kirche ist die bis heute andauernde kontinuierliche Nutzung des Gebäudekomplexes als Spital. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Kirche zu den 64 Simultankirchen Deutschlands zählt, das heißt, dass die Spitalkirche bis heute von beiden Konfessionen für Gottesdienste genutzt wird.

Bei der „Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg“ handelt es sich um eine rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sulzbach-Rosenberg. Die Stiftung verfolgt in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch den Betrieb und die Unterhaltung von Altenwohnungen und Altenbetreuungseinrichtungen. Die Stiftung nimmt alte, bedürftige und erwerbsbehinderte Sulzbach-Rosenberger Bürger auf und gewährt ihnen im Bürgerspital Wohnung.

Die geplante Maßnahme dient dazu, eine akute Substanzgefährdung des Baudenkmals zu beseitigen. Der Dachstuhl ist aufgrund von konstruktiven Mängeln und unsachgemäßen Umbauten während der Säkularisation sowie aufgrund von Pilz- und Schädlingsbefall stark gefährdet. Folgeschäden sind zudem im Mauerwerk aufgetreten. Deshalb werden schwerpunktmäßig Fassaden, Dach, Raumschale und Ausstattung der Spitalkirche instand gesetzt. Außerdem werden der Eingangsbereich und der Standort der Orgel umgestaltet.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

Schwandorf