Ernsten Charakter beachten
Die Stadt Amberg weist auf die stillen Tage vor Ostern hin

08.03.2018 | Stand 20.07.2023, 15:56 Uhr
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Die Stadt Amberg weist im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an so genannten stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

AMBERG An den stillen Tagen sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen. Am Gründonnerstag herrscht Tanzverbot von jeweils 2 bis 24 Uhr. Am Karfreitag und am Karsamstag gilt aber weiterhin das Tanzverbot von jeweils 0 bis 24 Uhr. Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb bzw. in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird. Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben, sind daher mit Beginn des stillen Tages um 0 bzw. 2 Uhr zu beenden.

Schwandorf