Kirche
Kirchenverwaltungswahlen im Bistum Regensburg – „Miteinander, Mitgestalten, Mitbestimmen“

07.10.2018 | Stand 02.08.2023, 23:03 Uhr
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Die Aufgaben der Kirchenverwaltung bestehen einerseits in der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und andererseits in der Erfüllung der ortskirchlichen Bedürfnisse. Ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet. Ehrenamtliche Pfarreiangehörige tragen mit ihrem Engagement in diesem Gremium dazu bei, dass die Ressourcen ihrer Gemeinde richtig und sinnvoll eingesetzt werden.

REGENSBURG Am 18. November werden die Mitglieder neu gewählt, bis zum Montag, dem 15. Oktober können noch Kandidaten vorgeschlagen werden. Dekan Thomas Vogl, Sekretär des Priesterrats, erklärt die wichtigsten Aufgaben einer Kirchenverwaltung und warum es sinnvoll ist, dort mitzuarbeiten.

Was motiviert Menschen, sich ehrenamtlich in der Kirchenverwaltung zu engagieren?

Ich denke, es ist wichtig, dass es in den Pfarrgemeinden Menschen gibt, die das Leben in der Pfarrei mittragen und den Pfarrer unterstützen wollen. Den Pfarrer mit ihrer Kompetenz zu begleiten, mit ihrem Wissen aus ihren beruflichen Erfahrungen, das finde ich sehr sinnvoll. Aber vor allem hab ich als Mitglied einer Pfarrgemeinde Interesse daran, dass das Leben in der Gemeinde gut funktioniert, damit viele mithelfen und sich engagieren. Mit dem Engagement in der Kirchenverwaltung kann ich dazu beitragen, dass die Aufgabe, die wir als Christen in der Welt haben, auch gut erfüllt wird.

Was sind die Aufgaben einer Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Vertretungsorgan für alle finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einer Kirchenstiftung und damit auch einer Pfarrgemeinde. Das beginnt bei der Erhaltung der Kirchengebäude, geht über Neuplanungen bis hin zu Umbauten. Dazu muss der Haushalt aufgestellt werden, Kirchenrechnungen müssen erstellt werden. Das sind alles Bereiche und Aufgaben, welche die Mitglieder der Kirchenverwaltung übernehmen.

Wie unterscheidet sich die Aufgabenstellung der Kirchenverwaltung von jener des Pfarrgemeinderates?

Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung als Organ und gesetzlicher Vertreter der Kirchenstiftung umfasst alle Vermögensangelegenheiten der Kirchenstiftung. Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Pfarrgemeinde und das von ihm anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Er berät und unterstützt den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten und wird vor allem in den Bereichen Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit, soziale und caritative Fragen, Mission, Entwicklung, Frieden, Erwachsenenbildung, Ehe und Familie tätig.

Wer kann als Kirchenverwaltungsmitglied gewählt werden?

Gewählt werden kann jeder, der der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Welche Voraussetzungen sollte man für das Amt in der Kirchenverwaltung mitbringen?

Ganz einfach gesagt, einen gesunden Menschen- und Hausverstand – das, denke ich, ist einmal das Erste. Man muss keine besonderen Qualifikationen vorweisen. Jeder, der Interesse an diesem ehrenamtlichen Engagement hat, kann seine Kompetenzen, die er von seinem Beruf hat, miteinbringen. Natürlich kann es hilfreich sein, wenn man jetzt in Belangen wirtschaftlicher und finanzieller Dinge kompetenter ist. Das ist natürlich sehr hilfreich für die Aufgaben in der Kirchenverwaltung, aber nicht zwingend notwendig. Man kann ja auch manches Lernen und sich einarbeiten. Wenn man daran Interesse hat und sich mit dem Pfarrer austauscht, dann kommt man gut in die Aufgabe hinein.

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