Corona-Pandemie
Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt bis 31. Januar verlängert

09.01.2021 | Stand 24.07.2023, 21:50 Uhr
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Laut Mitteilung des Landesamts für Gesundheit (Stand: 9. Januar 2021, 8 Uhr) wurden am Freitag, 8. Januar, drei neue Infektionen mit dem Coronavirus für das Stadtgebiet Straubing gemeldet.

Straubing. In den letzten sieben Tagen lag die Zahl der Neuinfektionen bei insgesamt 32. Für die Stadt Straubing wird ein Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 66,96 ausgewiesen. Die tagesaktuellen Fallzahlen können auf der Webseite des LGL abgerufen werden.

Für den Samstag hat das Gesundheitsamt weitere sieben Neuinfektionen im Stadtgebiet mitgeteilt.

Auf der Grundlage der ab Montag geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern wurden heute die geltenden Regelungen zur erweiterten Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt bis 31. Januar 2021 verlängert. Die Maskenpflicht gilt weiterhin werktags von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen in der Innenstadt.

Im Dezember wurden von der Stadt über eine Allgemeinverfügung zusätzliche Regelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen getroffen. Festgelegt wurden die Voraussetzungen für den Zutritt Externer, die nicht Mitarbeiter oder Bewohner der Einrichtung und die nicht Besucher von Angehörigen sind. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

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