Pandemie
Besucherstopp am Klinikum Straubing – Ausnahmen nur in bestimmten Einzelfällen möglich

16.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:15 Uhr
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Aufgrund des aktuellen erlassenen Lockdowns der Bayerischen Staatsregierung und zur Minimierung des Infektionsrisikos gilt ab Donnerstag, 17. Dezember, am gesamten Klinikum ein generelles Besuchsverbot. Dies dient zum Schutz der Patienten und wird zunächst bis zum 10. Januar 2021 angesetzt.

Straubing. Besuche sind dann nur noch für Angehörige von Patienten mit lebensbedrohlicher Erkrankung und nach Rücksprache mit der Station sowie zur Begleitung der Entbindung erlaubt.

Die festen Besuchszeiten entfallen. Besuchszeitpunkte sind für diese Besucher mit der Station abzustimmen. Die geltenden Hygieneregeln bleiben auch für diese Ausnahmen bestehen, ebenso die Registrierungspflicht inklusive Fragebogen mit Angaben zum Gesundheitszustand.

Die Geschäftsführung des Klinikums hat großes Verständnis dafür, dass Menschen ihre kranken Angehörigen sehen wollen. Trotzdem bittet sie um Verständnis. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, sehen aber leider keine andere Lösung um unsere Patienten zu schützen“, so Geschäftsführer Dr. Scheu.

Weiterführende Hinweise und aktuelle Informationen sind bitte der Klinik Website www.klinikum-straubing.de zu entnehmen.

Straubing-Bogen