Strengere Regelungen
Die Stadt Straubing überschreitet den Inzidenzwert 200

11.12.2020 | Stand 20.07.2023, 20:49 Uhr
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Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Straubing lag nach Angaben des RKI (Stand: 11. Dezember, 0 Uhr) bei 215,5. Nach den allgemeinen Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten damit ab Samstag, 12. Dezember, 0 Uhr, weitere Einschränkungen in Kraft.

Straubing. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

In den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 auf Distanzunterricht umgestellt. Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten. Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen (einschließlich berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben im Präsenzunterricht. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nicht statt. An den beruflichen Schulen gilt bereits seit 9. Dezember Distanzunterricht (Ausnahme FOS/BOS mit eigenen Regelungen).

Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Märkte zum Warenverkauf (im Sinne von Märkten mit Marktständen) sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

Die durch Überschreitung des Inzidenzwerts 200 ausgelösten Regelungen gelten mindestens so lange, bis der Inzidenzwert an sieben Tagen in Folge wieder unter dieser Marke liegt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Regelungen ist auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 65/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.

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