Coronavirus
Die Stadt Straubing verlängert die Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht in der Innenstadt

23.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:44 Uhr
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Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (Stand: 23. Oktober, 0 Uhr) weist die Stadt Straubing eine Sieben-Tage-Inzidenz von 98,3 auf.

Straubing. Die Allgemeinverfügung für die erweiterte Maskenpflicht im Kerngebiet der Innenstadt wird daher zunächst bis einschließlich 9. November 2020 verlängert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 52/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.

Auf die nach der so genannten Corona-Ampel des Freistaats Bayern geltenden sonstigen Einschränkungen wird nochmals hingewiesen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.

Die von der Stadt Straubing per Allgemeinverfügung veröffentlichten Maßnahmen für Schulen und Kindertagesstätten gelten zunächst noch bis einschließlich 26. Oktober 2020. Welche Regelungen im Anschluss bestehen, wird die Stadt Straubing am Montag bekanntgeben.

Das für diese Woche eingerichtete Bürgertelefon der Stadt Straubing wird durch ein gemeinsames Bürgertelefon von Stadt und Landkreis ersetzt, das ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar ist: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13 bis 15 Uhr. Die Rufnummer für das Bürgertelefon ändert sich auf 09421/ 94468222.

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