Verschäfte Regelungen
Landkreis Straubing-Bogen reißt den Inzidenzwert von 35

22.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:27 Uhr
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Der Landkreis Straubing-Bogen hat in den offiziellen Zahlen von RKI und LGL am Donnerstag, 22. Oktober, den Sieben-Tages-Inzidenz-Wert von 35 gerissen. Am Mittwoch lag dieser (Stand: 0 Uhr RKI, Stand 8 Uhr LGL) noch bei 33,6. Am Donnerstag liegt er bei 37,6.

Landkreis Straubing-Bogen. Am Mittwoch wurden 14 neue positive Corona-Fälle aus dem Landkreis gemeldet. Zwar fallen auch acht Fälle aus der Sieben-Tages-Inzidenz weg, trotzdem wurde damit die Marke von 35 überschritten werden. RKI und LGL aktualisieren ihre Zahlen am Donnerstagvormittag. Der Landkreis erscheint nun auch auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums als einer jener Kreise, bei denen die Corona-Ampel nicht mehr grün sondern gelb ist.

Regelungen der Bayerische Corona-Ampel

Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.

Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.

Ebenso besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Straubing-Bogen