Besuche im Laufe der Woche
Kliniken im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing überarbeiten Hygienepläne

10.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:05 Uhr
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Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Mai in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Besuchsverbot in Krankenhäusern etwas gelockert und jeder Patient darf dann zu festgelegten Besuchszeiten von einer einzigen Person aus dem Familien- oder Bekanntenkreis besucht werden. Zudem muss diese Besuchsperson laut Verordnung im Krankenhaus registriert werden.

Bogen/Mallersdorf. Voraussetzungen für die vorsichtige Öffnung der Krankenhäuser sind ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept für Patienten und Besucher. Die Direktorien der Krankenhäuser des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Straubing sind dabei, in Zusammenarbeit mit Experten ein solches Konzept zu erarbeiten und die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen für eine geplante Öffnung für Besucher im Laufe der kommenden Woche. Vorrang hat aber weiterhin die Sicherheit von Patienten und Besuchern. Daher bitten die Krankenhäuser um Verständnis, dass ein sicheres Konzept für Patientenbesuche im Rahmen der Corona-Pandemie Zeit braucht und erst nach dem Wochenende, 9 und 10. Mai, umgesetzt werden kann.

Straubing-Bogen