Die Stadt Straubing informiert
Besuchsregelung im Heim St. Nikola und im Bürgerheim werden gelockert

06.05.2020 | Stand 04.08.2023, 16:13 Uhr
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Die vom Freistaat Bayern getroffenen schrittweisen Erleichterungen der Corona-Maßnahmen betreffen unter anderem auch die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen.

Straubing. Ab Samstag, 9. Mai, wird das bis dahin geltende komplette Besuchsverbot gelockert. Die Heime St. Nikola und das Bürgerheim haben hierzu folgende konkretisierende Regelungen getroffen: Jeder Bewohner darf lediglich von einer Kontaktperson zu einer festen Besuchszeit besucht werden. Besuche in beiden Heimen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Seniorenheim St. Nikola: 09421/ 980-3; Bürgerheim: 09421/ 84710-0) und nur von 9 bis 16 Uhr unter Einhaltung der einschlägigen Maßnahmen (Mindestabstand, Tragen von MNS-Masken, etc.) möglich. Für den Besuch in einer der Einrichtungen ist zudem die Angabe der jeweiligen Kontaktdaten des Besuchers erforderlich.

Heimbewohner, die noch von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, können während des Quarantänezeitraums leider nicht besucht werden. Hier bieten die Einrichtungen eine Kontaktaufnahme über Skype (Videotelefonie) an.

Für die getroffenen Maßnahmen, die insbesondere dem Schutz der Bewohner und des Heimpersonals dienen, wird um Verständnis gebeten.

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