Coronavirus
Das Altenheim St. Nikola in Straubing richtet einen Pandemiebereich ein

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:27 Uhr
−Foto: n/a

Infolge der aufgetretenen Corona-Infektionen richtet das Seniorenheim St. Nikola in Straubing zwei voneinander und von den anderen Bewohnerbereichen abgegrenzte Pandemiebereiche ein.

Straubing. Ein Bereich dient der Aufnahme von Bewohnern, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wird. Der zweite Bereich dient Bewohnern, die aus Krankenhäusern zurückkehren, denn auch diese müssen entsprechend der einschlägigen Vorschriften eine zweiwöchige Quarantäne durchlaufen. Der Zugang zu den Pandemiebereichen erfolgt über speziell installierte räumliche Schleusen, in denen sich das Pflegepersonal auf den Dienst vorbereiten und die notwendige Schutzkleidung anlegen kann. Die Heimleitung hat ein spezielles Team für diesen Quarantänebereich zusammengestellt, um die Risiken für Personal und Bewohner so gering wie möglich zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zudem nochmals in den jeweiligen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen geschult.

157 Mitarbeiter und 144 Bewohner des Altenheims St. Nikola wurden Anfang dieser Woche auf Veranlassung des Gesundheitsamts erneut auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Es wurden noch fünf Neuinfektionen bei Bewohnern festgestellt, die Angehörigen wurden entsprechend informiert. Bei Mitarbeitern wurde bisher keine Neuinfektionen festgestellt.

In enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden hat sich die Heimleitung für die Einrichtung eines Pandemiebereichs entschieden. Man folgt damit den Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Landesamts für Gesundheit. „Wir wollen eine weitere Verlegung unserer Bewohner in andere Einrichtungen soweit möglich vermeiden“, so Stiftungsamtsleiter Armin Meyer. Das erspare den Bewohnern unnötigen Stress, sie verblieben darüber hinaus in ihrer gewohnten Umgebung und hätten feste und weitgehend bereits bekannte Bezugspersonen.

Die formelle Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt der Stadt Straubing (22. Ausgabe vom 23. April) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht ist.

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