Pandemie
Am Montag treten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft

10.01.2021 | Stand 24.07.2023, 21:47 Uhr
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Mit 13 Fällen am Freitag und 65 am Samstag ist die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 3.687 angestiegen.

Landkreis Schwandorf. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz steigt an. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit liegt sie aktuell bei 98,06. Das Robert-Koch-Institut hat die 65 Fälle vom Samstag noch nicht erfasst und weist noch eine Inzidenz von 55,5 aus.

Am Freitag ist die von der Staatsregierung angekündigte Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Diese Änderung gilt vom 11. bis 31. Januar. Ebenso wurde die amtliche Begründung zu dieser Änderung im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht. Der Verordnungstext und die Begründung sind in unserer Corona-Homepage unter „Downloads“ abrufbar.

Am Montag treten damit verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Eine wichtige Neuerung: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind dann touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür erstmalig maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) am Montag, 11. Januar 2021, 0 Uhr. Landkreise oder kreisfreie Städte, die zu diesem Zeitpunkt nach RKI den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, fallen darunter. Bezugspunkt für den 15 Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die 15-Kilometer-Regel für touristische Tagesreisen außer Kraft setzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist der Staatsregierung sehr wichtig. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat deshalb angekündigt, dass es „konsequente Polizeikontrollen“ geben wird.

Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die 15-Kilometer-Regel für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden. Die Übersicht ist ab Montag, 11. Januar 2021 täglich unter www.innenministerium.bayern.de/ abrufbar. Laut den RKI-Daten von Sonntag, 0 Uhr, liegen 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern.

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