Schwandorf. Ausnahmen von dieser Regelung können nur in wenigen Fällen gemacht werden: Angehörige von sterbenden Patienten und bei Gebärenden: eine Begleitperson rund um die Entbindung. Dabei muss konsequent auf die strikte Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden.
Weitere Informationen zur Besucherreglung und zum Coronavirus gibt es auf der Startseite der Klinik-Homepage unter www.barmherzige-schwandorf.de.
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