Statistik
Ein weiterer Corona-Fall im Landkreis Schwandorf

07.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:01 Uhr
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„439 plus eins sind 440“, so einfach sieht die Corona-Formel für Mittwoch, 6. Mai, im Landkreis Schwandorf aus. Als wieder gesund gelten 349 Personen.

Landkreis Schwandorf. Die Anzahl der Genesenen beruht auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des Robert-Koch-Instituts orientiert. Fälle gelten zum Beispiel als genesen, wenn keine Symptome vorliegen und der Erkrankungsbeginn oder das Meldedatum länger als zwei Wochen zurückliegen. Bei Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, gelten andere Fristen.

Mit Wirkung ab dem 6. Mai entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, das heißt neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage www.corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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