Gesundheit
Bayerischer Hebammenbonus für 2018 kann noch bis zum 30. Juni 2019 beantragt werden

07.06.2019 | Stand 29.07.2023, 5:44 Uhr
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Den Bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro können im Freistaat tätige Hebammen und Entbindungspfleger für das Jahr 2018 rückwirkend noch bis zum 30. Juni 2019 beantragen. Darauf haben Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml und der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Pflege, Dr. Dr. Markus Schick, am Freitag, 7. Juni, hingewiesen.

AMBERG Huml betonte: „Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. Zugleich schaffen wir mit dem Hebammenbonus einen Anreiz für einen Verbleib in der Geburtshilfe. Damit erhalten wir auch künftig das flächendeckende Angebot an geburtshilflichen Leistungen in ganz Bayern. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen.“ Die Ministerin ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass der Bayerische Hebammenbonus weiterhin auf so große Resonanz stößt. Insgesamt haben wir bislang (Stand 06. Juni 2019) 1.426 Anträge erhalten, davon 654 Anträge für das Jahr 2018.“

Schick erläuterte: „Bis zum 30. Juni 2019 muss der Antrag auf den Bayerischen Hebammenbonus rückwirkend für das Jahr 2018 samt allen erforderlichen Unterlagen beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg eingegangen sein. Den Hebammenbonus können Hebammen und Entbindungspfleger beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, freiberuflich arbeiten und im Antragsjahr mindestens vier Geburten betreut haben.“ Huml unterstrich: „Dieser Bonus ist ein Signal der Anerkennung für die wichtige Arbeit der Hebammen und ihren Einsatz für Mutter und Kind. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden. Der Antrag auf Hebammenbonus für das Jahr 2018 muss bis spätestens 30. Juni 2019 an das Bayerische Landesamt für Pflege, „Hebammenbonus“, Köferinger Straße 1, 92224 Amberg geschickt werden. Ausführliche Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Nachweisen können Hebammen und Entbindungshelfer im Internet unter www.hebammenbonus.bayern.de nachlesen. Hier ist auch das Antragsformular als PDF hinterlegt. Weitere Fragen können per Mail an hebammenbonus@lfp.bayern.de gerichtet werden.

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