Wichtiger Hinweis
Apotheker im Landkreis Schwandorf raten – Medikamente nicht nach Ablauf des Verfalldatums verwenden!

23.01.2019 | Stand 01.08.2023, 11:00 Uhr
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Winterzeit ist Erkältungszeit. Aber Medikamente, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sollten nicht mehr angewendet werden – auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das aufgedruckte Datum bei Medikamenten ein Verfalldatum, kein Mindesthaltbarkeitsdatum“, erklärt Christian Bauer Sprecher der Apotheker im Landkreis Schwandorf.

LANDKREIS SCHWANDORF Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe „verwendbar bis“. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Bei ihnen kann es bei längerer Lagerung zu einer Verunreinigung mit Bakterien oder Viren kommen, dadurch kann sich das Auge infizieren. „Es ist daher falsch“, sagt Apotheker Bauer „Verfalldaten als bloße Empfehlung zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten. Abgelaufene Medikamente gehören in den Müll.“

Medikamentenreste richtig entsorgen

Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Apotheker Bauer: „Wichtig ist, dass Sie ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie - wenn möglich - erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“ Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. „Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Alt-Medikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke im Landkreis Schwandorf nachfragen“, so Bauer.

Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage.

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