Ehrenamt
Abgeordneter Strobl enttäuscht – keine Unterstützung für Rettungshunde!

12.04.2018 | Stand 20.07.2023, 15:43 Uhr
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Die Rettungshundestaffeln der freiwilligen Hilfsorganisationen, die privaten Hundestaffeln und die „Vermisstensuche“ sind keine Bestandteile des Bayerischen Rettungsdienstes. Deshalb bekämen Rettungshundestaffeln/private Führer ausgebildeter Hunde auch keine staatliche Unterstützung. Das antwortet die Staatsregierung dem Abgeordneten Reinhold Strobl (SPD) aus Schnaittenbach auf seine Frage nach einer Entschädigung für den Unterhalt von so genannten Rettungshunden.

SCHNAITTENBACH/LANDKREIS AMBERG-SULZBACH Strobl hatte bei der Staatsregierung nachgefragt ob Rettungshunde bzw. deren Hundeführer eine Entschädigung bekämen für Futter, Versicherung, Tierarztkosten, Pflege, Ausbildung, usw. „Diese Frage ergab sich aus einem Gespräch mit Hundeführern aus dem Landkreis, die mir schilderten, dass sie für alle Kosten selbst aufkommen müssten und keinerlei Unterstützung bekämen“.

„Das finde ich ausgesprochen schade. Diese Hunde leisten zusammen mit ihren Hundeführern einen unverzichtbaren ehrenamtlichen Dienst und sollten gerade in einer Zeit, in der das Ehrenamt groß geschrieben wird, wenigstens eine kleine Anerkennung bekommen und nicht nur ein Lippenbekenntnis“, wünscht sich der Abgeordnete.

In Bayern sind etwa 450 Rettungshunde in der so genannten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aktiv¨– und zwar bei den vier freiwilligen Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Arbeiter Samariter Bund (ASB), Johanniter Unfallhilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD), bei der privaten Organisation „Bundesverband Rettungshunde e. V.“ sowie vereinzelt bei Feuerwehren und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Schwandorf