Neue Regelungen
Der Landkreis Cham richtet Corona-Schnelltest-Stationen an der Grenze ein

24.01.2021 | Stand 20.07.2023, 23:31 Uhr
−Foto: n/a

Der Landkreis Cham reagiert mit Antigen-Schnelltest-Stationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen auf die künftige Pflicht für Grenzgänger und -pendler, bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen.

Landkreis Cham. Landrat Franz Löffler: „Zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des gemeinsamen Arbeitsmarktes ist diese engmaschige Testung richtig und notwendig.“

Testpflicht für Grenzgänger

Die Bundesregierung wird Tschechien ab dem kommenden Sonntag als „Hochinzidenzgebiet“ einstufen. Da der dann vorzulegende Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, ergibt sich für die meisten regelmäßigen Grenzgänger/Pendler praktisch eine Testpflicht von zwei bis drei Mal pro Woche (je nach Arbeitstagen). Als Testnachweis ist neben dem PCR-Test auch ein sog. Antigen-Schnelltest anerkannt. Ohne entsprechenden Testnachweis ist die Einreise und damit auch die Arbeitsaufnahme praktisch nicht mehr möglich.

Schnelltest-Stationen ab Montag, 5 Uhr

Um eine sowohl für die Pendler leistbare, aber dennoch für die Gesundheitsbelange sichere Handhabung zu ermöglichen, hat das Landratsamt Cham in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung entschieden, an den beiden Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen Schnelltest-Stationen – betrieben durch die Firma 21 DX -zu errichten. Diese Schnellteststationen stehen bereits am kommenden Montag, 25. Januar 2021, zur Verfügung. Diese sind Montag bis Freitag von jeweils 5 bis 8 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr geöffnet. Jeder Pendler hat damit die Möglichkeit, sich bei der Einreise am Grenzübergang einen Schnelltest abnehmen zu lassen. Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist die Arbeitsaufnahme in der Firma gewährleistet. Der Testnachweis ist vom Grenzgänger mitzuführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die durchzuführenden Tests in den Testzentren werden für die Pendler – wie bisher auch – kostenlos angeboten.

Vorab-Registrierung erforderlich

Die Probanden sollen sich unter 21dx.medicus.ai vorab registrieren. Bis auf weiteres sollte in die Felder „Abweichender Standort in den nächsten beiden Wochen“ die Adresse des Arbeitgebers eingetragen werden. In den kommenden Tagen wird diesbezüglich ein Pflichtfeld ergänzt. Diese Angabe unterstützt die Kontaktnachverfolgung. Bei dieser Registrierung wird für die Probanden ein persönlicher QR-Code erstellt. Dieser QR-Code sowie Ausweispapiere und die Arbeitgeberbestätigung sind zwingend zur Testung mitzubringen.

Keine Arbeitsaufnahme bei positivem Schnelltest

Fällt der Test positiv aus, wird unmittelbar die Gesundheitsbehörde – und vor dort auch der Arbeitgeber verständigt. Der Pendler darf die Arbeit nicht aufnehmen und muss wieder nach Hause bzw. nach Tschechien zurückkehren und sich dort in Quarantäne begeben. Eine Bestätigung des positiven Schnelltests durch einen PCR-Test kann dann zweckmäßigerweise in Tschechien oder aber auch ersatzweise unverzüglich im PCR- Testzentrum in Cham abgenommen werden. Der Arbeitnehmer sollte zusätzlich vom Unternehmen/Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass das Ergebnis des Bestätigungstests (PCR) – sollte dieser in Tschechien erfolgen – von diesem an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird (vorrangig per Mail an befunde@lra.landkreis-cham.de).

Regensburg