Verteilung über die Stadt
Staatsregierung stellt Bedürftigen kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung

19.01.2021 | Stand 20.07.2023, 22:53 Uhr
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Seit 18. Januar 2021 gilt laut Bayerischer Staatsregierung unter anderem beim Einkaufen (auch bei „Click & collect“), auf Wochenmärkten und im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Regensburg. Die so genannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken oder der medizinische Mund-Nasen-Schutz sind dort nicht mehr zulässig. Die erste Woche (KW 3) ist aber eine Kulanzwoche: Bußgelder für Bürgerinnen und Bürger, die keine FFP2-Maske tragen, sollen demnach erst ab 25. Januar 2021 erhoben werden.

Die Bayerische zur Verfügung zu stellen. Mit der Verteilung wurden die Kommunen beauftragt – so auch die Stadt Regensburg. Alle Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Sozialleistungen – zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder Hilfe zum Lebensunterhalt –, die mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten in den nächsten Tagen automatisch per Post pro Person fünf FFP2-Masken. Gleiches gilt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die außerhalb einer ANKER-Einrichtung leben. Die Verteilung erfolgt über das Sozialamt bzw. für Empfänger von Arbeitslosengeld II über das Jobcenter.

Obdachlose Menschen bekommen in der städtischen Unterkunft für Obdachlose (UfO) und in der Obdachlosenunterkunft Taunusstraße ihre FFP2-Masken ausgehändigt.

Die Verteilung an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Anker-Einrichtungen findet direkt dort durch die für diese Einrichtungen zuständige Regierung der Oberpfalz statt.

„Wir haben Menschen in Regensburg, die sehr wenig Geld haben, die absolut prekär leben. Diese Menschen können sich die FFP2-Masken nicht leisten. Dass der Freistaat das nun übernimmt, ist sehr erfreulich,“ so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Auch Bürgermeisterin Dr. Astrid Freudenstein ist erleichtert darüber, dass eine Erstausstattung an FFP2-Masken bereitgestellt wird: „Wir helfen sehr schnell und unbürokratisch den Menschen, die sich die Masken nicht ohne Weiteres leisten können. Ich danke auch den Ehrenamtlichen, die sich in diesen Tagen bei der Maskenausgabe engagieren.“

FFP2-Masken auch für Angehörige von Pflegebedürftigen

Die Stadt organisiert auch die Ausgabe der FFP2-Masken an pflegende Angehörige. Die entsprechenden Masken können in der Stadtteilbücherei Nord im ALEX-Center und in der Stadtteilbücherei Süd im KÖWE-Center zu folgenden Zeiten abgeholt werden: Freitag, 22. Januar, von 8.30 bis 16 Uhr, Samstag, 23. Januar, von 8 bis 12 Uhr, Montag, 25. Januar, von 8.30 bis 16 Uhr. Zur Abholung der kostenfreien FFP2-Masken müssen die Angehörigen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad vorzeigen.

FFP2-Maskenpflicht auch auf Wochenmärkten

Laut der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Januar 2021 müssen Bürgerinnen und Bürger auch beim Einkaufen auf Wochenmärkten eine FFP2-Maske tragen. Die Stadt bittet darum, diese Auflage zu beachten.

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