Pandemie
Corona-Impfungen im Landkreis Regensburg starten am 27. Dezember

24.12.2020 | Stand 24.07.2023, 22:22 Uhr
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Am 27. Dezember 2020 starten die Corona-Impfungen im Landkreis Regensburg.

Landkreis Regensburg. Je nach Belieferung mit dem Impfstoff werden die vier mobilen Impfteams, die wie das Impfzentrum am Landratsamt Regensburg vom BRK-Kreisverband Regensburg koordiniert werden, zunächst sukzessive mit den Impfungen der etwa 4.000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis beginnen. Gleichzeitig startet auch das Impfteam des Impfzentrums Schierling mit seiner Arbeit und fährt zu den dortigen Senioreneinrichtungen. Allerdings wird der Landkreis in der ersten Charge erst mit 100 Impfdosen beliefert.

Priorität in den ersten Wochen bei Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Die stationären Impfzentren dienen zunächst der Lagerung von Material sowie der Koordinierung der mobilen Impfteams. Denn zunächst gilt es, die höchst vulnerablen Personengruppen in den vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen vor Ort zu impfen.

Terminvereinbarungen in stationären Impfzentren

Die ersten Impfungen für Einzelpersonen in den beiden stationären Impfzentren – das eine im Landratsamt-Nebengebäude, das andere am MVZ Schierling – werden voraussichtlich Mitte oder Ende Januar in größerem Umfang starten können. Dort werden dann entsprechend der bundesweit geltenden Priorisierung die über 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und -bürger, die zu Hause leben und mobil sind, geimpft werden. In den nächsten Wochen – und damit parallel zu den Impfungen in den Heimen – bekommt dieser Personenkreis ein Informationsschreiben des Landratsamtes, das eine Empfehlung für eine Impfung und einen Hinweis enthalten wird, wie sie sich – online oder telefonisch – bei einem der beiden Impfzentren anmelden können.

Ziel der Priorisierung durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes ist es, bei einer beschränkten Impfverfügbarkeit all jenen Menschen Schutz zu ermöglichen, die ihn am dringendsten benötigen. Daher gilt der Blick jetzt in der Anfangsphase den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen, den über 80-Jährigen, die zu Hause leben, sowie den weiteren in der Verordnung mit höchster Priorität deklarierten Personengruppen. Diese Personengruppen werden jetzt gezielt angesprochen. Wer nicht zu diesen höchst priorisierten Personengruppen gehört, kann aktuell noch keinen Impftermin vereinbaren. Ebenso gilt grundsätzlich, dass Spontan-Besuche ohne Terminvereinbarung an den beiden Impfzentren nicht möglich sind. Es wird davon ausgegangen, dass am Jahresanfang neuere Erkenntnisse zur Verfügbarkeit weiterer Impfdosen vorliegen.

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