„Maßnahmen sind notwendig“
Caritasdirektor Weißmann begrüßt Corona-Regelung

30.10.2020 | Stand 20.07.2023, 22:19 Uhr
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Der Lockdown im Frühjahr 2020 hatte schwerwiegende Folgen für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Diözesan-Caritasdirektor Michael Weißmann befürwortet deshalb die neu getroffenen Corona-Regelungen.

Ortsmarke. "Die angekündigten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind notwendig, um ein unkontrolliertes Ausbreiten von Infektionen zu verhindern. Der Gesundheitsschutz hat zu Recht Priorität. Gleichwohl muss die Politik die getroffenen Maßnahmen immer wieder überprüfen und wenn nötig gezielt anpassen. Dies gilt besonders für die Alten- und Pflegeeinrichtungen. Ein Lockdown wie im Frühjahr muss auf jeden Fall verhindert werden. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass es laut Beschluss keine Isolation von Risikogruppen geben soll. Vielmehr sollen Maßnahmen vor Ort nach Lage gestaltet und den Entwicklungen angepasst werden. Die Belastungen durch Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen waren für die Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie für Angehörige groß. Ein Ein- und Wegsperren kann und darf keine Lösung sein, denn Isolation und Einsamkeit bedeuten Leiden, Krankheit und auch Tod.

Die Erfahrungen des ersten Lockdowns zeigen, dass Gesundheit nicht nur physisches, sondern auch psychisches und soziales Wohnbefinden bedeutet. Die letzten beiden Komponenten müssen bei allen Maßnahmen ebenso mitbedacht werden. Dies gilt sowohl für die Gesundheit von Heimbewohnerinnen und -bewohnern als auch für deren An- und Zugehörige. Es darf sich nicht wiederholen, was im Frühjahr mit den verhängten Besuchsverboten einherging.

In den Einrichtungen wurden umfangreiche Hygiene- und Schutzkonzepte entwickelt, die sich bewährt haben und die weitere Unterstützung erfahren müssen, Schutzmaterial steht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Große Hoffnungen richten sich auch auf die angekündigten Schnelltests. Sie schaffen Orientierung und tragen wesentlich zur Sicherheit im Pflegebereich bei. Wir begrüßen die Ankündigung, den Verantwortlichen in den Einrichtungen sowie in der ambulanten Pflege zügig Zugang zu diesen Schnelltests zu ermöglichen. Die Frage der Qualität, Verfügbarkeit und Finanzierung der Tests hat dabei höchste Priorität. Erfreulicherweise hat der Bund durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass diese Kosten übernommen werden.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die Entscheidung, Schulen und Kindergärten weiter offen zu halten. Die Betreuung ihrer Kinder stellt viele Pflegekräfte vor Herausforderungen. Es ist deshalb essentiell, dass Beschäftige in Pflegeeinrichtungen zu den erforderlichen Zeiten Anspruch auf (Not-)Betreuung etwa in Kindertageseinrichtungen erhalten. "

Michael Weißmann, Diözesan-Caritasdirektor

Regensburg