Pandemie
Grenzpendler aus Risikogebieten müssen einmal die Woche einen Corona-Test vorlegen

26.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:18 Uhr
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Mit Wirkung zum 23. Oktober wurde in Bayern die Einreise-Quarantäneverordnung geändert. Im neuen § 3 werden nun erstmals Regelungen für Grenzpendler getroffen.

Landkreis Cham. Für Grenzpendler aus Risikogebieten (zum Beispiel Tschechien) ist nun die wöchentliche Vorlage eines Corona-Testergebnisses vorgeschrieben. Wer also aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten, muss sich somit wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Bezüglich der Vorlagepflicht der Testergebnisse bleibt es im Landkreis Cham aber beim bisherigen Vorgehen: Der Arbeitnehmer muss das Testergebnis auf Anforderung vorlegen können. Die Anforderung kann durch die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder durch eine von ihr beauftragte Stelle (zum Beispiel von der Polizei durchgeführte Kontrollen) erfolgen. Die Grenzpendler sollen deshalb das jeweils aktuelle Testergebnis mitführen. Personen, die positiv getestet wurden und nach abgeleisteter Quarantäne bzw. nach ihrer vollständigen Genesung wieder arbeiten, brauchen zukünftig keine Tests mehr durchführen. Diese sollen zum Nachweis bei Kontrollen das Schreiben des Gesundheitsamtes (Quarantäneanordnung nach positivem Test) mitführen.

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