Coronavirus
Ampel schaltet auf Gelb – der Landkreis Regensburg überschreitet den Signalwert von 35

24.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:53 Uhr
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Der Landkreis Regensburg hat laut Robert-Koch-Institut am 24. Oktober 2020 mit einem Inzidenzwert von 43,3 den Signalwert von 35 erstmals überschritten.

Landkreis Regensburg. Wenn diese Signalwert-Überschreitung auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums genannt wird, gelten ab dem darauffolgenden Tag die Regelungen, wie sie in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, die die Inzidenzwerte von 35 überschreiten. Diese Regelungen gelten dann bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung des Landkreises auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Genannt werden auf dieser Seite Landkreise und kreisfreie Städte, die die Grenzwerte von 35, 50 oder 100 überschritten haben oder von denen die Grenzwerte vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden sind.

Bei einer Sieben -Tage-Inzidenz über 35 sind gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen begrenzt. Von 23 bis 6 Uhr gilt in Gaststätten die Sperrstunde, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste. Zudem besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf und in Hochschulen. Dies gilt ebenso bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und in Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Eine Maskenpflicht besteht auch für Begegnungs- und Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, zum Beispiel Fluren und Kantinen. Die Kindergärten werden vom Landratsamt über die zu treffenden Regelungen separat informiert.

Ob es im Landkreis stark frequentierte öffentliche Plätze mit einem höheren Infektionsrisiko gibt, für die im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht festzulegen ist, wird derzeit mit den Landkreisgemeinden abgestimmt.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de.

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