In der Regensburger Altstadt
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot bis 8. November verlängert

23.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:42 Uhr
−Foto: n/a

Entsprechend der Änderungen der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) des Freistaates werden die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November 2020 verlängert.

Regensburg. Dies ergibt sich aus der neuen städtischen Allgemeinverfügung, die nach Auslaufen der bisherigen Regelungen gilt, also ab Montag, 26. Oktober.

Ausweitung der Maskenpflicht

Neben den schon in dieser Woche festgelegten Straßen und Gassen in der Fußgängerzone und Plätzen gilt nun insbesondere in der kompletten Maximilianstraße und in der Drei-Kronen-Gasse ab Montag, 26. Oktober, eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.

Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen

Im Stadtgebiet werden weiterhin stark frequentierte öffentliche Plätze, konkret der Bismarckplatz, der Neupfarrplatz, der Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt) und der Haidplatz, mit einem Alkoholkonsumverbot belegt.

Wie bisher werden die (neuen) Regelungen der Allgemeinverfügung stetig überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst. Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung mit Lageplan gibt es im Internet unter www.regensburg.de.

Hintergrund: Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auch auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus“ verlinkt.

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